Unter Panaschieren (frz.: panacher = farbig machen, mischen) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Die Stimmen werden dann bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt. Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen. In Bremen und Hamburg kann bei Kommunalwahlen und der Landtagswahl panaschiert werden.
Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung), auch Stimmenhäufung oder Häufeln, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.Er bedeutet, dass bei Wahlen mit offenen Listen oder reinen Personenwahlen, bei denen der Wähler mehr als eine Stimme hat, mehrere dieser Stimmen auf einen Kandidaten vereinigt werden können. Bei einer größeren Anzahl an verfügbaren Stimmen ist die Maximalzahl der Stimmen, die ein Wähler einem einzigen Kandidaten geben kann, häufig auf einen niedrigeren Wert beschränkt.
Bei manchen Wahlen, bei denen der Wähler auch eine Liste als Ganzes ankreuzen kann, gibt es die Möglichkeit der Vorkumulation seitens der Wahlvorschlagsträger. Dabei werden die Stimmen dieser Wähler nach einem festgelegten Schema auf die einzelnen Kandidaten verteilt; häufig sind die Kandidaten, die dabei mehrere Stimmen erhalten sollen, auf dem Stimmzettel mehrfach aufgeführt.
Technisch wird das Kumulieren entweder dadurch ermöglicht, dass auf dem Stimmzettel pro Kandidat mehrere Ankreuzmöglichkeiten vorhanden sind, oder dass der Wähler statt dem Kreuz eine Zahl entsprechend der vergebenen Stimmen einträgt. Soweit die gewählten Kandidaten handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen werden müssen, kann man bisweilen durch mehrfache Angabe eines Namens kumulieren.
Der Idiot (von griechisch ἰδιότης (idiótes) „Privatperson“ „Eigentümlichkeit“, „Eigenart“; latinisiert idiōta „Laie“, „Pfuscher“, „Stümper“, „unwissender Mensch“) war in der griechischen Antike ein Mensch, der Privates nicht von Öffentlichem trennte (wie Handwerker und Händler) oder aber jemand, dem das Politische untersagt war (wie Frauen und Sklaven). Der politische Raum stand synonym für den Begriff der Öffentlichkeit. Wer private Angelegenheiten nicht im eigenen Haushalt („oikos“) verbarg oder nicht als geeignet für das öffentliche Leben angesehen war (siehe oben), wurde als „idiotes“ (Privatperson) bezeichnet.
Später wurde der Begriff allgemein auf Laien oder Personen mit einem geringen Bildungsgrad angewandt.
Nikolaus von Kues (Cusanus) lässt in einigen seiner späteren Schriften eine idiota genannte Hauptfigur, die als Laie bzw. Nicht-Spezialist gekennzeichnet wird, die eigentliche im Text entwickelte Position vortragen, teilweise im Gespräch mit unterschiedlichen Gelehrten. Ähnlich wie andere Renaissance-Theoretiker wendet sich Cusanus damit implizit, andernorts auch ganz explizit, gegen die theoretischen Spitzfindigkeiten scholastischer Spezialisten: "A dialecticis libera nos, Domine" - "Befreie uns, Herr, von den Dialektikern" heißt es in seiner Verteidigungsschrift von De docta ignorantia).
Erst in neuerer Zeit wird der Begriff „Idiot“ als Schimpfwort benutzt, synonym zu „Dummkopf“, „Depp“, „Schwachkopf“ und „Narr“, um einen als töricht betrachteten Menschen abwertend zu bezeichnen.
In der Medizin ist der Begriff „Idiot“ (bzw. Idiotie) als Bezeichnung für einen geistig behinderten Menschen mit einem Intelligenzquotienten unter 20 heute vollständig verschwunden.
Hier endet jetzt die Zitiererei - Kopiererei.
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