Freitag, 2. September 2011

Marmelade aus Pfirsichen und Brombeeren

Die Marmelade aus Erdbeeren machen wir seit einigen Jahren schon selber. Dieses Jahr hat meine Frau auch Brombeeren und Pfirsiche verarbeitet. Das Rezept ist eigentlich simple: 500g Früchte mit entsprechender Menge Gelierzucker (je Sorte Gelierzucker) und einem Schuß Zitronensaft. Die Früchte werden pürriert, je nach Geschmack mehr oder weniger stark und dann mit dem Zucker und dem Zitronensaft zusammen aufgekocht und dann in Gläser abgefüllt.

Bei der Bezeichnung Marmelade kann man wieder mal den Regelungswahn und Gesetzesalbtraum dieser Welt bewundern, nur um uns Verbraucher zu schützen und sich als Gesetzgeber eine Daseinberechtigung zu geben.
Hier ein Auszug aus Wikipedia zum Thema Marmelade:

Bezeichnungsverordnungen
Bis zum Erlass der Konfitürenverordnung (KonfV) vom 26. Oktober 1982 in Deutschland wurde der Begriff für Zubereitungen aus zahlreichen Früchten wie Johannisbeeren, Kirschen, Erdbeeren, Aprikosen/Marillen, Himbeeren, Pflaumen, Birnen, Äpfeln und anderen verwendet. Der Unterschied zur Konfitüre bestand darin, dass bei letzterer noch Fruchtstücke erkennbar waren. Man unterschied außerdem Einfrucht- von Mehrfruchtmarmeladen.
Seit der Konfitüren-Verordnung und laut EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen unter der Bezeichnung Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten verkauft werden. Dieses ist auf den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff marmalade bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-) Orangenmarmelade. Die neue Einteilung zwischen Marmelade und Konfitüre kann zu Missverständnissen führen, weil sich die Klassifizierung geändert hat und man „alte“ Konfitüre mit Fruchtstücken nicht mehr von „neuer“ Konfitüre unterscheiden kann.
Marmelade, zu deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern Fruchtsaft benutzt wurde, nennt man Gelee. Natursüße Produkte von ähnlicher Beschaffenheit müssen in Deutschland als „Fruchtaufstrich“ bezeichnet werden.
Ungeachtet der Verordnung wird in vielen Gegenden die traditionelle Bezeichnung Marmelade umgangssprachlich beibehalten.

Ausnahmegenehmigung für Kleinerzeuger
Ende 2003 legte die EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung vor, nach der Kleinerzeuger ihre eingekochten Früchte wie früher als Marmelade bezeichnen dürfen. Diese Gesetzesänderung wurde im Juni 2004 auch vom EU-Parlament bestätigt. Das bedeutet, dass innerhalb Deutschlands die bisherige Bezeichnung Marmelade generell erlaubt ist, nur auf Packungen für den Export muss die Bezeichnung Konfitüre aufgedruckt sein. Dieselbe Ausnahme gilt bereits für Dänemark und Griechenland.
Österreich ist von dieser Regelung ausgenommen, da die Bezeichnung Konfitüre hier nicht üblich ist. Daher dürfen Erzeuger weiterhin die typisch österreichische Bezeichnung verwenden, ähnlich wie bei Paradeisern für Tomaten oder Erdäpfel für Kartoffeln.

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